Die Europäische Kommission mit Sitz
in Brüssel ist die Exekutive der EU und mit ca. 24.000 zugehörigen
Beamten zugleich ihre Verwaltungsspitze. Der Europäischen Kommission
gehört ein Vertreter je Mitgliedstaat an, also 27. Die Kommissionsmitglieder
werden mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf
Jahre ernannt. Der Präsident der Kommission wird ebenfalls auf 5 Jahre
gewählt. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- u. Sicherheitspolitik
ist gleichzeitig einer der 7 Vizepräsidenten der Europäischen
Kommission.
Beschlussfassungen innerhalb der Kommission
erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Die Europäische Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:
1. Sie macht dem Parlament
und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
2. Sie setzt die EU-Politik
um und verwaltet den Haushalt.
3. Sie sorgt (gemeinsam mit
dem Gerichtshof) für die Einhaltung des europäischen Rechts.
4. Sie vertritt die Europäische
Union auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen
zwischen der EU und anderen Ländern.
Rechtsgrundlagen: Art. 13, 17 EUV; Art.
244 - 250 AEUV