Das Europäische Parlament ist die (seit 1979) direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der 27 Staaten der Europäischen Union.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Es teilt sich die gesetzgebende
Gewalt mit dem Rat in vielen Politikbereichen. Durch die direkte Wahl des
Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts
gewährleistet.
2. Es übt eine demokratische
Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission
aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie
ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.
3. Haushaltsbehörde
Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfluss
auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt
an oder lehnt ihn ab.
Auch völkerrechtliche Verträge können nur in Kraft treten, wenn das EP zustimmt. Alle fünf Jahre wird gewählt.
Nach dem Vertrag von Lissabon hat das EP
künftig einschließlich seines Präsidenten bis zu 751 Abgeordnete
(6 bis 96 je Mitgliedsland). Da das derzeitige Parlament noch vor Inkrafttreten
des Lisabon-Vertrags gewählt wurde, gehören ihm nur 736 Abgeordnete
an.
Während 12 Wochen im Jahr finden
die Plenartagungen in Straßburg statt, einige zusätzliche Tagungen
in Brüssel. Die Ausschüsse tagen in Brüssel. Die Sitzordnung
im Plenum richtet sich nach der Zugehörigkeit der Abgeordneten zu
7 Fraktionen. Das Generalsekretariat des Parlaments sitzt in Luxemburg.
Zum Parlament gehören ca. 6000 Bedienstete.
Rechtsgrundlagen: Art. 13, 14 EUV; Art.
223 - 234 AEUV