Im Europäischen Rat treffen sich mindestens viermal jährlich die ranghöchsten politischen Vertretern der Mitgliedstaaten mit Exekutivbefugnissen (z. B. Bundeskanzler, Premierminister) zusammen mit jeweils 1 Minister. Den Vorsitz führt der auf 2 1/2 Jahre gewählte Präsident des Europäischen Rats, der neben dieser Tätigkeit kein nationales politisches Amt bekleiden darf. Desweiteren nehmen der Präsident der Kommission, ein weiteres Mitglied der Kommission sowie der Hohe Vertreter für die Ausssen- und Sicherheitspolitik der EU (ohne Stimmrecht) an den Sitzungen teil. Der Europäische Rat beschließt die politischen Leitlinien der EU, erlässt aber keine Gesetze.
Rechtsgrundlagen: Art. 13, 15 EUV; Art.
235 - 236 AEUV