Der Rechnungshof wurde 1975 eingerichtet. Er wacht über die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel und kann jede Person oder Organisation, die EU-Mittel verwaltet, überprüfen. Er besteht aus 27 unabhängigen Mitgliedern, die auf 6 Jahre ernannt werden. Dem Rechnungshof gehören ca. 800 Mitarbeiter an, sein Sitz ist Luxemburg.
Eine der Hauptaufgaben des Rechnungshofs besteht darin, das Europäische Parlament und den Rat durch Vorlage eines jährlichen Prüfberichts über das abgeschlossene Haushaltsjahr zu unterstützen. Er nimmt auch Stellung zu Vorschlägen für EU-Finanzvorschriften und EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.
Die über 800 Mitarbeiter des Rechnungshofs
führen Prüfbesuche bei den anderen Organen der EU, in den Mitgliedstaaten
und in allen anderen Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten.
Der Rechnungshof kann kann allerdings selbst keine rechtlichen Schritte
ergreifen. Wenn die Rechnungsprüfer Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten
aufdecken, unterrichten sie OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.
Rechtsgrundlagen: Art. 13 EUV; Art. 285
- 287 AEUV